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Forum » Community- Foren » -}Off Topic{- » Verwarngeld... WTF |
Themen überblick die letzen 5 Beiträge
Hacky333 |
Na Super sag doch man sollte sich nichts gefallen lassen!! |
Punisher |
Ich habe den Kampf übrigens gewonnen.
Man hat dann doch festgestellt das man die flaschen Schilder aufgestellt hatte. |
Frontkrieger |
Du kämpfst gegen Windmühlen |
Punisher |
Unsere Stadtverwaltung hat mir ein Verwarngeld ausgesprochen.
Begründung: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg.
Anhörungsbogen kam. Erstmal zurückgeschrieben das dort für mich zwei durchgestrichene Zeichen stehen aber immernoch das Schild parken auf dem Gehweg erlaubt Schild steht.
Kam als Antwort: Mit den durchgestrichenen Schildern wird das parken auf dem Gehweg aufgehoben.
Aha also neuer Versuch:
Widerspruch
Sehr geehrte Frau Sturm.
Laut Ihrem Schreiben vom 30.04.13 wird, durch das Aufstellen des durchgestrichenen Zeichens 315, Parken auf dem Gehweg, mit Zusatzzeichen ab 11.04.2013, 7.00Uhr, die Anordnung des Parkens auf dem Gehweg außer Kraft gesetzt. Dies kann aber nicht sein.
Nach StVO, Fassung vom 01.04.2013, Anlage 2 Nr.61 heißt es:
2. Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
Nur mal ein Beispiel:
Ich fahre auf der Autobahn. Dort komme ich am Schild zulässige Höchstgeschwindigkeit 80km/h vorbei. Dahinter steht ein durchgestrichenes Schild zulässige Höchstgeschwindigkeit 120km/h. Nun darf ich davon ausgehen das es verboten ist 120 km/h zu fahren, aber was darf ich denn nun fahren? 80 km/h weil es das erste Schild aussagt oder darf ich sogar schneller als 120km/h fahren, da die 120km/h die 80km/h außer Kraft setzen, diese aber durchgestrichen sind.
Meines Erachtens darf ich dort nur 80km/h fahren, weil es das Schild vor dem durchgestrichenen Schild aussagt.
So wie auch diese Parkplatzbeschilderung ausgeschildert ist.
Das Zeichen 315 vor dem durchgestrichenen Zeichen 315 sagt mir das ich dort parken darf. Wären alle Zeichen 315 die da stehen durchgestrichen oder keine durchgestrichenen Zeichen sondern nur das Zeichen 283 aufgestellt, dann würde ich es ja einsehen dort einen Verstoß gegen die StVO begangen zu haben. Da dies aber nicht der Fall ist, möchte ich Sie bitten die Verwarnung mit dem Verwarngeld zurückzunehmen. |
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